Häufig gestellte Fragen zu “Spielmobile an Flüchtlingsunterkünften”

Häufig gestellte Fragen – DAS PROJEKT ENDETE AM 31.12.2020

  • Was war das Ziel des Programmes?
    Spielaktionen sollen ein Teil der Integrationsbemühungen werden. Sie sollten mit Bezug zum Sozialraum sowohl in als auch um Flüchtlingsunterkünften stattfinden und haben langfristig das Ziel, die Flüchtlingskinder mit ihrem Stadtteil und dort lebenden Kindern bekannt zu machen. Die Spielaktionen geben den Kindern Vertrauen und machen sie mit Deutschland bekannt. Das Spiel ist dabei die natürliche Form, sich mit den neuen Gegebenheiten vertraut zu machen, andere Kinder kennen zu lernen und gemeinsam mit Kindern und Erwachsenen die Freizeit zu verbringen. Bestenfalls finden ein Austausch und Kennenlernen zwischen Bürger*innen und Neubürger*innen statt.
  • Was soll getan werden?
    Es werden regelmäßig wiederkehrende spiel- und kulturpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche durchgeführt. Für die Durchführung sind verschiedene Modelle vorgegeben. Die Antragsteller können zwischen halb- oder ganztägigen Angeboten wählen. Wichtig dabei ist, dass das Spiel der Kinder im Vordergrund steht. Es geht in erster Linie um spielpädagogische Angebote. Hier finden Sie Modelle zur Durchführung.
  • Wo sollen die Angebote stattfinden?
    In erster Linie sollen die Kinder dort aufgesucht werden wo sie wohnen, also in den Flüchtlingsunterkünften. Es besteht auch die Möglichkeit in Stadtteilen aktiv zu werden, in den besonders viele Menschen mit Fluchterfahrung wohnen. Auch Jugendeinrichtungen und Schulen können besucht werden, wenn sich die Angebote in erster Linie an Flüchtlingskinder wenden und diese Angebote besonders der Integration im Stadtteil dienen.
  • Was kann gefördert werden?
    Gefördert wurden Honorar- und Sachkosten im Rahmen der vorgegebenen Modelle. Die Belege für die entstandenen Ausgaben müssen die Projektpartner*innen vorhalten. Hier finden Sie die Modelle.
  • Wie wird die Qualität der Einsätze gewährleistet?
    Jeder Einsatz wird von einer qualifizierten Fachkraft geleitet. Diese Fachkraft verfügt über die notwendige pädagogische Qualifikation, um in der Lage zu sein, Spielmobileinsätze an Flüchtlingsunterkünften zu leiten. Weiterhin ist der Träger der Einsätze verpflichtet, Tagesprotokolle nach der Vorlage von Spielmobile e.V. auszufüllen und einzureichen. Dabei sollen die Tagesprotokolle auch zur Selbstevaluierung des Trägers beitragen.
  • Welche Qualifikation wird vorausgesetzt?
    Pädagogische Fachkraft: Sozialpädagog*in, Sozialarbeiter*in, Bachelor oder vergleichbar.
    Qualifizierte Honorarkraft: spielpädagogische, medienpädagogische, interkulturelle, handwerkliche oder künstlerische (Zusatz-) Qualifikation
    Ergänzende Honorarkraft: praxisgeschulte freie Mitarbeitende, z.B. Studierende der Sozialpädagogik, u.a. Abweichungen z.B. bei besonderer Ausrichtung des Projektes müssen mit Spielmobile e.V.- Bundesarbeitsgemeinschaft abgesprochen werden.
  • Was passiert nach der Projektbewilligung durch Spielmobile e.V. – Bundesarbeitsgemeinschaft?
    Spielaktionen können ab der Bewilligung der Interessenbekundung bei Spielmobile e.V. durchgeführt und abgerechnet werden. Bis zu 80% der beantragten Gelder werden im 6 Wochen Rhythmus wie im Vertrag im Abrufplan aufgelistet ohne weitere Aufforderung ausgezahlt. Die verbleibenden 20% werden nach Einreichung der kompletten Abrechnungsunterlagen ausgezahlt. Hier finden Sie Hinweise zur Abrechnung und die Unterlagen zum Abschlussbericht (doc), der Evaluation (doc) und der Abrechnung (excel) (gültig für 2020). Falls Sie ihr Projekt über den 30.09.2020 hinaus verängert haben, fordern wir einen Zwischenbericht bis spätestens 15.10. ein.
  • Wie werden die Projekte abgerechnet?
    Die Honorar- und Sachkosten werden anhand der gewählten Modelle abgegolten. Das durchführende Spielmobil ist zudem verpflichtet, sämtliche Belege (Einnahme- und Ausgabebelege) vorzuhalten. Hier finden Sie die Kalkulationsbeispiele für die Modelle. Sobald der vollständige Projektbericht, die Evaluation, die Abrechnungstabelle sowie die Tagesprotokolle bei Spielmobile e.V.  eingegangen sind, wird der 20 % Restbetrag der Fördersumme ausgezahlt.
  • Müssen Rechnungsbelege beim Projektabschluss eingereicht werden?
    Nein, aber die Belege sind auf Anforderung von Spielmobile e.V. innerhalb von 8 Wochen nach Anfrage bereitzustellen. Das durchführende Spielmobil hat die Originalbelege sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.
  • Welche Abrechnungsunterlagen werden benötigt?
    Die Abrechnung umfasst die Projektabrechnung, den Abschlussbericht und die Evaluation. Diese Dokumente müssen in digitaler (an smaf[at]spielmobile.de) und analoger Form eingereicht werden. Ebenfalls in analoger Form müssen die Tagesprotokolle und Durchführungsbestätigungen eingereicht werden. Des weiteren reichen Sie bitte zwei Exemplare von Veröffentlichungen wie Presseartikel, Videos, Facebook-Einträgen oder Flyer ein (bei Facebook-Einträgen bitte Screenshots machen).
  • Gibt es Fortbildungen für die Arbeit mit Spielmobilen an Flüchtlingsunterkünften?
    Jährlich wurden vier Fortbildungen durchgeführt. Die Fortbildungen sind für Projektteilnehmende kostenfrei. Unterkunft und Verpflegung werden gestellt, die Fahrtkosten werden gegen Vorlage der Belege erstattet. Gerne nehmen wir Vorschläge für inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildungen unter smaf[at]spielmobile.de entgegen.
  • Wer steht hinter dem Projekt „Spielmobile an Flüchtlingsunterkünften?“
    Spielmobile e.V. hat das Projekt „Spielmobile an Flüchtlingsunterkünften” entwickelt und wird in der Umsetzung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Mehr über Spielmobile e.V. finden Sie hier. Das Projektteam erreichen Sie unter smaf[at]spielmobile.de